Autorisierung von Zahlungsvorgängen; Zahlungsinstrumente; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto – Ausführung von Zahlungsvorgängen (§§ 675j bis 675t BGB)
Münchener Kommentar zum BGB, Band 6, Schuldrecht – Besonderer Teil III (9. Auflage 2023, Verlag C.H. Beck)