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Die universelle Geltung der Verjährungshemmungsregelung des 497 Absatz 3 Satz 3 BGB im Verbraucherdarlehensrecht – Keine Besonderheiten nach Kündigung und Gesamtfälligstellung und bei geduldeten Überziehungen
9. Juli 2022
BKR 2020, 493 ff.